Die Bundesregierung hat die Test- und Maskenpflicht nach § 28b IfSG für Mitarbeitende und Klient*innen zum 01.März 2023 aufgehoben.
Liebe Besucher*innen, liebe Gäste,
bei Besuchen in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen bleibt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske innerhalb der Einrichtung weiterhin bestehen.
Bis zum 07. April 2023 gilt an allen NRD-Standorten in Hessen ein Betretungsverbot von fünf Tagen für positiv getestete Besucher*innen.
Wenn Sie Fragen zu Vorgehensweise und Regelungen innerhalb der NRD haben, wenden Sie sich gerne an gesundheit@nrd.de
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus finden Sie immer auch auf der Website des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de
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